Krankmeldung: Deutschland vs. Österreich

Die Regelungen zur Krankmeldung sind in Deutschland und Österreich unterschiedlich und können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von großer Bedeutung sein. Ein Missverständnis kann zu finanziellen Einbußen oder rechtlichen Problemen führen. Daher ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen in beiden Ländern zu kennen.

Vergleich auf einen Blick

Kriterium 🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich
Benachrichtigung des Arbeitgebers Unverzüglich, spätestens am 4. Tag (vgl. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) Unverzüglich, spätestens am 1. Tag (vgl. § 8 Abs. 1 Arbeitsvertragsgesetz)
Ärztliches Attest (AU) Ab dem 4. Tag erforderlich (vgl. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) Ab dem 1. Tag erforderlich, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt (vgl. § 8 Abs. 1 Arbeitsvertragsgesetz)
Frist für die Vorlage des Attests Innerhalb von 3 Tagen (vgl. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) Innerhalb von 3 Tagen (vgl. § 8 Abs. 1 Arbeitsvertragsgesetz)
Elektronische Krankmeldung Ja, eAU seit 2022 möglich Nein, Papierform erforderlich
Verlängerung der Krankmeldung Ärztliche Bescheinigung erforderlich Ärztliche Bescheinigung erforderlich
Entgeltfortzahlung 6 Wochen, danach Krankengeld (vgl. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) 6 Wochen, danach Krankengeld (vgl. § 8 Abs. 1 ASVG)
Besonderheiten bei Selbständigen Keine gesetzliche Regelung Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag (vgl. § 2 Abs. 1 ASVG)

Wichtige Unterschiede

Ein wesentlicher Unterschied ist die Frist zur Benachrichtigung des Arbeitgebers. In Deutschland müssen Arbeitnehmer spätestens am 4. Tag der Krankheit informieren, während in Österreich die Mitteilung bereits am 1. Tag erfolgen muss. Zudem ist in Österreich oft bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest erforderlich, was in Deutschland erst ab dem vierten Tag der Fall ist.

Die elektronische Krankmeldung (eAU) ist in Deutschland seit 2022 möglich, während in Österreich weiterhin die Papierform erforderlich ist. Dies kann den Prozess der Krankmeldung in Deutschland erheblich vereinfachen.

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