Untermiete
Untermiete bedeutet, dass ein Mieter einen Teil oder die gesamte Wohnung an eine andere Person weitervermietet. Ein Beispiel wäre, wenn jemand in einer WG lebt und ein Zimmer an einen Freund vermietet.
Für Mieter in Deutschland oder Österreich ist es wichtig, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, bevor sie untervermieten. Nach § 540 BGB hat der Vermieter das Recht, die Untermiete zu genehmigen oder abzulehnen. Ein häufiger Fehler ist, ohne Erlaubnis zu untervermieten, was zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.
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