Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und finanziell füreinander verantwortlich sind. Zum Beispiel bilden Eltern und ihre Kinder eine Bedarfsgemeinschaft, da sie ihre Ressourcen teilen und gemeinsam für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Für Bewohner in Deutschland oder Österreich ist es wichtig zu wissen, dass die Bildung einer Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld haben kann. Wenn Sie zum Beispiel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wird Ihr Einkommen und das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zusammengerechnet (§ 19 SGB II). Ein häufiger Fehler ist, dass nicht alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angegeben werden, was zu Problemen bei der Antragstellung führen kann.
Verwandte Dokumente auf DokBrief:
- Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter — Informationen zur Antragstellung und Berechnung.
