Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Miete nicht bis zum 3. des Monats zahlen, sind Sie im Zahlungsverzug.
Für Bewohner in Deutschland und Österreich ist es wichtig zu wissen, dass nach § 286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Zahlungsverzug automatisch eintritt, wenn die Zahlung nicht bis zur vereinbarten Frist erfolgt. Dies kann zu Mahngebühren oder rechtlichen Schritten führen. Häufige Fehler sind, die Fristen zu ignorieren oder nicht rechtzeitig zu reagieren, wenn eine Mahnung kommt.
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