Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Rechtsverletzung, die keine Straftat darstellt. Beispiele sind das Parken im Halteverbot oder das Überfahren einer roten Ampel ohne Unfall. Diese Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Für Bewohner Deutschlands oder Österreichs ist es wichtig zu wissen, dass Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit Geldbußen von 5 bis 1000 Euro bestraft werden können, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Man hat das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, was in § 80 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt ist. Häufige Fehler sind das Ignorieren von Bußgeldbescheiden oder das Versäumen von Fristen für den Widerspruch.

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