Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen, bevor Ihre Versicherung einspringt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Schaden von 1.000 Euro haben und eine Selbstbeteiligung von 200 Euro vereinbart ist, zahlen Sie 200 Euro selbst, und die Versicherung übernimmt die restlichen 800 Euro.

Für Bewohner in Deutschland oder Österreich ist es wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung in Ihrer Versicherungspolice zu kennen, da dies Ihre Kosten im Schadensfall beeinflusst. Häufige Fehler sind, die Selbstbeteiligung zu übersehen oder nicht zu verstehen, wie sie sich auf die Prämie auswirkt. Beachten Sie, dass § 95 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Regelungen zur Selbstbeteiligung enthält.

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