Dieses Dokument wird verwendet, um ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber anzufordern. Es ist wichtig, ein solches Zeugnis zu erhalten, da es zukünftigen Arbeitgebern einen Überblick über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers gibt. Dieser Dokumentenvorlage ist auf Deutsch verfasst. Dieser Dokumentenvorlage ist auf Deutsch verfasst.
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Ein Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer beruflichen Laufbahn und kann entscheidend für zukünftige Karrierechancen sein. In Deutschland und Österreich haben Arbeitnehmer das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen. Dieser Artikel erklärt, wann und wie Sie ein solches Zeugnis anfordern sollten.
Ein Arbeitszeugnis sollte in der Regel nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angefordert werden. Es ist ratsam, das Zeugnis zeitnah zu erbitten, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind. Auch bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein.
In Deutschland und Österreich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage ein Arbeitszeugnis auszustellen. In Deutschland regelt § 109 der Gewerbeordnung (GewO) dieses Recht, während in Österreich das Angestelltengesetz (AngG) ähnliche Bestimmungen enthält. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.
Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis kann Ihnen helfen, sich positiv von anderen Bewerbern abzuheben. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und das Zeugnis in einem angemessenen Ton verfasst ist. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten oder Fehlern eine Korrektur zu verlangen.
Eine formelle Bitte um ein Arbeitszeugnis sollte höflich und präzise sein. Beginnen Sie mit einer freundlichen Anrede, gefolgt von Ihrem Anliegen. Beispiel: „Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners], ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich schreibe Ihnen, um höflich um ein Arbeitszeugnis für meine Tätigkeit bei [Unternehmensname] zu bitten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dieses zeitnah zukommen lassen könnten.“
Ja, sowohl in Deutschland als auch in Österreich haben Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. In Deutschland ist dies im § 109 der Gewerbeordnung geregelt, während in Österreich das Recht auf ein Dienstzeugnis im Angestelltengesetz verankert ist.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses in Deutschland und Österreich. In der Praxis sollte das Zeugnis jedoch innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Anfrage ausgestellt werden. Bei Verzögerungen ist es ratsam, höflich nachzufragen.
Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt, sollten Sie zunächst schriftlich nachhaken und eine Frist setzen. Bleibt dies erfolglos, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da Sie ein Anrecht auf das Zeugnis haben. In Deutschland können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden, in Österreich an das Arbeits- und Sozialgericht.
Ein Arbeitszeugnis sollte mindestens die Dauer der Beschäftigung, die Art der Tätigkeit und eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens enthalten. Es sollte wohlwollend formuliert sein und keine versteckten negativen Hinweise enthalten. In Deutschland wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden, wobei das qualifizierte Zeugnis zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbewertung umfasst.